Allgemeine Geschäftsbedingungen der AD eightyfive performance GmbH (Stand: Juni 2020)


1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote der AD eightyfive performance GmbH (im Folgenden „CrossFit Hamminkeln“) in den Trainingsräumen (im Folgenden „Box“) sowie an den anderen Wirkungsstätten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart.


2. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft; ordentliche Kündigung

  1. Grundsätzlich werden Personen ab 18 Jahren als Mitglied aufgenommen. Kinder und   Jugendliche ab 3 Jahren (CrossFit Kids) können nur mit schriftlicher Zustimmung der   gesetzlichen Vertreter Mitglied werden.
  2. Die Mitgliedschaft beginnt ab dem im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Der Mitgliedschaftsvertrag wird mit Bestätigung durch das Mitglied auf einem elektronischen Tablet oder Vertragsformular wirksam.
  3. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
  4. Der Vertrag ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich und in Schriftform kündbar. Wird der Vertrag von keiner Seite fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils stillschweigend um 12 Monate, mit dem Umfang und zu den Konditionen des Vertrages. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.
  5. Jede Kündigung hat schriftlich (Brief: AD eightyfive performance GmbH Kesseldorfer Rott 1a in 46499 Hamminkeln oder E-Mail: mitgliedschaft@crossfit-hamminkeln.de) zu erfolgen. 


3. Mitgliedsbeitrag / Zahlungsverzug

  1. Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages ist vom Umfang abhängig und richtet sich nach der im Mitgliedschaftsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer führen ab deren Geltung zu einer entsprechenden Anpassung des Mitgliedsbeitrages. Für den ersten Monat der Vetragslaufzeit wird anteilig ein geringerer Mitgliedsbeitrag erhoben.
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum ersten Tag eines jeden Kalendermonats fällig und wird zu diesem Zeitpunkt entsprechend der erteilten Einzugsermächtigung von dem angegeben Konto des Mitglieds oder Kreditkarte eingezogen.
  3. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  4. Kommt ein Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsrückstand, ist CrossFit Hamminkeln berechtigt, den bis zum nächsten Vertragsablauftermin fällig werdenden Restbetrag (zukünftige Monatsbeiträge) sofort in voller Höhe geltend zu machen. CrossFit Hamminkeln ist darüber hinaus berechtigt, ab dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt seine Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen.
  5. Im Falle einer Rückbuchung der Lastschrift hat das Mitglied die entsprechenden Gebühren selbst zu tragen. Etwaige bei CrossFit Hamminkeln anfallende Bank- und Bearbeitungs-gebühren sind vom Mitglied zu ersetzen, sofern die Rückbuchung rechtsgrundlos erfolgte. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden oder Rechte die sich daraus ergeben bleiben vorbehalten.
  6. Gesetzliche Vertreter haften für Beiträge und Kosten des von Ihnen gesetzlich vertretenden Mitglieds als Gesamtschuldner.
  7. Das Mitglied ist verpflichtend, per Kreditkarte oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird CrossFit Hamminkeln hierfür elektronisch ein Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtend, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.


4. Leistungsumfang / Änderung des Angebots / Öffnungszeiten

  1. Die Mitgliedschaft berechtigt im vertraglich vereinbarten Umfang zur Teilnahme an den angebotenen Trainingsklassen. Dabei haben Mitglieder die Möglichkeit Teil- oder Vollverträge abzuschließen.
  1. Mit einer Teilmitgliedschaft kann eine monatlichen definierte Anzahl von Kursen wahrgenommen werden. Nicht wahrgenommen Kurstermine können nicht in den Folgemonat übertragen werden.
  2. Mit einer Vollmitgliedschaft können grundsätzlich alle Kurse besucht werden.
  3. Freies Training (Open Gym) setzt voraus, dass das Mitglied das Einsteigerprogramm (CrossFit License) erworben und absolviert hat.
  4. Andere Kursformate wie z.B. Yoga dürfen zusätzlich ausgeübt werden und werden vom jeweiligen Kontingent der Teil- und Vollverträgen abgezogen.
  5. Alle Mitglieder müssen sich über einen Onlinekalender bzw. Onlinesystem anmelden, um sich vorab einen Platz in den Klassen zu sichern. Wenn der Kurs ausgebucht ist, besteht kein Teilnahmerecht. Wenn ein Teilnehmer nicht mindestens 3 Stunden vor Kursbegin storniert, hat CrossFit Hamminkeln - insbesondere bei Teilmitgliedschaften - das Recht, die Einheit anzurechnen.
  6. Das Mitglied hat vor Vertragsabschluss seinen zur Inanspruchnahme eines vergünstigten Mitgliedsbeitrages führenden Status (z.B. Student, Bundeswehr, Polizei und Feuerwehr) durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied ist verpflichtet, CrossFit Hamminkeln unverzüglich über eine Beendigung seines entsprechenden Status zu informieren. Sollte das Mitglied CrossFit Hamminkeln verspätet informieren, kommt es entsprechend für die ausstehenden Beträge der Mitgliedschaft auf.

(2) Eine zusätzliche individuelle Betreuung ist im jeweils definierten Umfang enthalten. Zusätzliche         Preise für weitere Angebote können beim Trainerpersonal erfragt und gesondert gebucht werden.

(3) CrossFit Hamminkeln ist berechtigt, das Kursangebot sowie die Kurs- und Öffnungszeiten zu ändern, z.B. im Falle von Feiertagen, Seminaren, aufgrund von Revision, kleineren Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten.

(4) CrossFit Hamminkeln kann die Teilnehmerzahl von Kursen beschränken, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich erscheint. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Trainern wird sich CrossFit Hamminkeln bemühen, eine Vertretung für den jeweiligen Kurs zu organisieren. Der Ausfall eines bestimmten Kurses berechtigt das Mitglied nicht zur Kürzung des Mitgliedsbeiträge, sofern ausreichend andere Kurse zur verfügung stehen.

(5) CrossFit Hamminkeln behält sich vor, die Box bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr wegen Urlaub, Umbauarbeiten etc. zu schließen. Schließungen sowie Sonderöffnungszeiten werden per Aushang, per Mail und via Homepage angekündigt und berechtigen die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Mitgliedsbeiträgen.

(6) Das Mitglied verpflichtet sich den Anweisungen des Personals stets zu folgen, die Hygienevorschriften einzuhalten und sich an die allgemeinen Hausregeln zu halten (siehe „Gymrules“ in der jeweils aktuellen Fassung). Bei groben/wiederholten Verstößen ist CrossFit Hamminkeln dazu berechtigt, dem Mitglied Hausverbot zu erteilen.


5. Standort-/Rechtsformwechsel

  1. Durch die Verlegung des Unterrichtsräume innerhalb der Stadt Hamminkeln wir die Gültigkeit des Mitgliedschaftsvertrages grundsätzlich nicht berührt. Stellt die Verlegung eine unzumutbare Belastung für das Mitglied dar. Steht diesem ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem zur Kündigung berechtigenden Ereignis zu. Eine unzumutbare Belastung liegt insbesondere dann vor, wenn die neue Trainingsstätte nicht mit dem öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Hamminkeln zu erreichen ist.
  2. Die Regelung des Absatzes 1 gilt entsprechend für einen Wechsel der Rechtsform der CrossFit Hamminkeln, soweit Identität zwischen Ihnen besteht. Eine unzumutbare Belastung liegt insbesondere dann vor, wenn mit dem Rechtsformwechsel ein erheblicher Einschnitt des Leistungsangebots der CrossFit Hamminkeln einhergeht.

6. Ruhendstellung (Pausieren)

  1. Sofern sich das Mitglied nicht im Zahlungsverzug befindet oder die Mitgliedschafts-vereinbarung bereits zum Vertragende gekündigt wurde, kann der Mitgliedschaftsvertrag im Einvernehmen mit CrossFit Hamminkeln um Ausfallzeiten verlängert oder für einen bestimmten Zeitraum ruhend gestellt werden. Während der Ruhendstellung wird ein Mitgliedsbeitrag nicht erhoben, Mitgliedschaft verlängert sich jedoch um den Zeitraum, in dem der Vertrag ruhend gestellt wurde. Die Ruhendstellung ist monatsweise, wobei der Kalendermonat maßgeblich ist, für eine Höchstdauer von 2 Monaten pro Kalenderjahr möglich. 
  2. Die Ruhendstellung ist insbesondere bei Vorliegen einer der nachfolgenden Gründe möglich:
    1. Erkrankung von mind. 4 Wochen, sofern eine krankheitsbedingte Sportunfähigkeit vorliegt.
    2. Berufliche Abwesenheit von mindestens 4 Wochen
    3. Schwangerschaft
    4. Bei längerem Urlaubsaufenthalt von mindestens 4 Wochen.
  3. Eine Ruhendstellung muss schriftlich mindestens 10 Werktage vor dem Beginn der beabsichtigten Ruhezeit beantragt und durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden, dies gilt nicht im Fall des Absatzes 2 Nr. 1 soweit ein ärztliches Attest vorgelegt wird.


7. Außerordentliches Kündigungsrecht des Mitglieds

  1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Mitglied zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsschaftsvertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

    1. Schwangerschaft;
    2. Bei krankheits- oder unfallbedingter dauerhaften Trainingsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten, die nach Abschluss des Vertrages eintritt.
    3. Bei einem Wohnsitzwechsel des Mitglieds, wobei die Entfernung des Erstwohnsitzes zur Box mindestens 30 Kilometer betragen muss.
  2. Die Wirksamkeit der Kündigung setzt in den Fällen des Absatz 7 Nr. 1 und 2 ein ärztliches Attest voraus, das die Art der Erkrankung und deren voraussichtliche Dauer oder die Schwangerschaft bestätigt. Im Falle einer Kündigung nach Absatz 7 Nr. 3 ist eine Ab- und Anmeldebescheinigung der Gemeinde/Stadt vorzulegen
  3. Die Kündigung wird zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats wirksam.


8. Außerordentliches Kündigungsrecht von CrossFit Hamminkeln

  1. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist CrossFit Hamminkeln zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvereinbarung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    1. Bei Zahlungsverzug des Mitglieds mit einem Betrag, der mindestens zwei Monatsbeiträgen entspricht.
    2. Bei einer wiederholten Verletzung des Hausregeln (siehe „Gymrules“ in der jeweiligen aktuellen Fassung) durch das Mitglied trotz vorheriger Abmahnung.
    3. Ein Verhalten das gegen Ziff. 12 (Doping) dieses Vertrages verstößt.
  2. CrossFit Hamminkeln behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall einer außerordentlichen Kündigung ausdrücklich vor.


9. Teilnahmefähigkeit / Haftung

  1. Die Teilnahme an den Angeboten von CrossFit Hamminkeln setzt voraus, dass das Mitglied gesundheitlich dazu in der Lage ist, Sport zu betreiben. Es obliegt dem Mitglied, im Hinblick auf seine gesundheitliche Eignung zur Teilnahme an den Angeboten von CrossFit Hamminkeln einen Arzt zu konsultieren. Bei Anmeldung ist das Mitglied verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über Krankheiten oder sonstige körperliche Erscheinungen zu machen, die eine erhöhte Gefahr bei der Nutzung der Angebote von CrossFit Hamminkeln bergen. Insbesondere gilt dies für herz-Kreislauferkrankungen sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates. Bei erstmaligem Auftreten solcher Erscheinungen während der Mitgliedschaft ist das Mitglied zur Bekanntgabe an CrossFit Hamminkeln verpflichtet.
  2. CrossFit Hamminkeln haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für
    1. eine Haftung wegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht.
    2. eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    3. Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit Hamminkeln, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Box zu bringen. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, Geld oder mitgebrachter Kleidung des Mitglieds übernimmt CrossFit Hamminkeln keine Haftung, es sein denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von CrossFit Hamminkeln oder deren Mitarbeitern vor.
  4. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie verursacht hat.


10. Personenbezogene Daten / Fotos

  1. CrossFit Hamminkeln erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzverordnung, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  2. Die Rechte an Fotos von Feiern, Wettkämpfen, Trainingseinheiten, etc., die auch das Mitglied abbilden, liegen bei CrossFit Hamminkeln.


11. Aufrechnung

Gegen Forderungen von CrossFit Hamminkeln kann das Mitglied nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


12. Doping

CrossFit Hamminkeln wendet sich gegen Doping. Ein Handel mit unerlaubten Substanzen oder ein Verstoß gegen Regelungen, die die Förderung sportlicher Leistung durch unerlaubte Substanzen betreffen, wird nicht toleriert. Ein entsprechender Verstoß begründet einen außerordentlichen Kündigungsgrund auf Seiten von CrossFit Hamminkeln.


13. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Mitgliedsschaftsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Mitglieschaftsvertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Klausel, vereinbaren die Parteien eine Regelung die wirtschaftlich der ungültigen Klausel, soweit zulässig, am nächsten kommt.
  3. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis ist Duisburg.
 
 
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